von Stefan Heumann
Die Staatsreform hat endlich Momentum. Nachdem bereits im Wahlkampf und Vorfeld der Sondierungsgespräche von vielen unterschiedlichen Akteuren die Notwendigkeit einer Modernisierung unserer staatlichen Strukturen thematisiert wurde, hat die Veröffentlichung der Empfehlungen der “Initiative für einen handlungsfähigen Staat” dem Thema rechtzeitig zu Beginn der Koalitionsverhandlungen noch einmal einen wichtigen Schub gegeben. Digitalisierung ist der Schlüssel zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit unseres Staates. Denn Digitalisierung bietet riesige Chancen, Zugänge zu staatlichen Leistungen für Bürger und Unternehmen zu verbessern und zu vereinfachen. Gleichzeitig ist Digitalisierung die Voraussetzung dafür, dass Ämter und Behörden effektiver und effizienter arbeiten. Denn schließlich wollen wir nicht nur ein digitales Antragsformular, sondern auch eine zügige Bearbeitung.
Allerdings wurde bisher entgegen den Empfehlungen der Initiative und vieler weiterer Akteure Staatsmodernisierung nicht gemeinsam mit der Verwaltungsdigitalisierung, sondern in zwei unterschiedlichen Arbeitsgruppen in den Koalitionsverhandlungen besprochen. Nun muss die Steuerungsgruppe die Themen zusammenführen. Denn die jahrzehntelangen Anstrengungen bei der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland sind vor allem an einem Punkt gescheitert. Sie wurden innerhalb bestehender Strukturen unternommen, anstatt sie als Chance zur Reform von Strukturen zu nutzen. Das Ergebnis war Schaufensterdigitalisierung. Statt per Post können Anträge zwar nun oft auch digital eingereicht werden. Aber viel mehr, als ein Antragsformular auf Papier in ein PDF zu verwandeln, ist nicht passiert. In vielen Fällen werden diese PDFs und dem Antrag beigefügte gescannte Dokumente im Amt wieder ausgedruckt, um sie ablegen und weiterverarbeiten zu können. Es gilt das Bonmot: Wer einen „Scheiß-Prozess“ digitalisiert, erhält einen digitalen „Scheiß-Prozess.“
So lassen sich die Chancen der Digitalisierung nicht nutzen. Aber bisher gab es kein politisches Mandat bei der Verwaltungsdigitalisierung, die hinter einem Verwaltungsvorgang liegenden Prozesse und Strukturen anzufassen. Behörden und Verwaltung sind zwar mittlerweile auch per Email erreichbar und nehmen Anträge digital entgegen. Die Potenziale höherer Transparenz und Beschleunigung der Antragsbearbeitung können wir aber nur heben, wenn sich auch die Arbeitsweise ändert und das Zusammenspiel von digitalen Technologien und Verwaltungsabläufen und auch die Rolle von Verwaltungsmitarbeitenden neu gedacht wird. Hierfür fehlte den Digitalisierern der Verwaltung bisher das politische Mandat. Das Online-Zugangs-Gesetz als zentrale Initiative der Verwaltungsdigitalisierung der letzten Jahre setzt einzig und allein auf einen digitalen Zugang für Bürger und Unternehmen. Die Verwaltungsabläufe bleiben davon unberührt.
So wenig, wie Verwaltungsdigitalisierung ohne Verwaltungsmodernisierung funktionieren kann, kann eine Staatsreform ohne Digitalisierung gelingen. Die mit der Reform verknüpften Ziele von Bürgerfreundlichkeit, Transparenz, Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit lassen sich nur durch einen klugen Einsatz digitaler Technologien erreichen. Stünden den Staatsreformern nicht die gängigen digitalen Lösungen von interoperablen Datenregistern und digitalen Identitäten bis hin zu cloudbasierten Software-Lösungen und der Einsatz von KI zur Verfügung, wären sie wie Handwerker, die ohne ihren Werkzeugkoffer arbeiten müssten.
Unsere Verwaltung muss grundsätzlich modernisiert werden und dabei die zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten nutzen. Es wird aber nicht reichen, diese Ziele im Koalitionsvertrag festzuschreiben. Trotz ambitionierter Ziele in vergangenen Legislaturperioden wurde Deutschland im europäischen Vergleich bei der Verwaltungsdigitalisierung abgehängt. Es gab schlicht niemanden auf Kabinettsebene, der sich für das Thema zuständig fühlte. Ein Digitalministerium soll dies endlich ändern. Mit den Ideen für Staatsmodernisierung verhält es sich ähnlich. Es wird wenig bringen, wenn hierzu viel im Koalitionsvertrag steht, bei der Umsetzung Verwaltungsdigitalisierung aber nicht konsequent mit der Reform staatlicher Strukturen zusammengebracht wird. Da sich mittlerweile abzeichnet, die Gründung eines Digitalministeriums mit dem Auftrag die Verwaltungsdigitalisierung voranzubringen, kann es nur eine Schlussfolgerung geben: Staatsreform gehört ins Digitalministerium.
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Autor: Stefan Heumann ist Geschäftsführer bei Agora Digitale Transformation, ein von der Mercator Stiftung geförderter ThinkTank zur Verwaltungsdigitalisierung.
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